Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 15. Oktober 2026 · Solutiness GmbH, Neu-Ulm
Präambel & Vertragsparteien
Die Solutiness GmbH, Edisonallee 39, 89231 Neu-Ulm (nachfolgend „Anbieterin“ oder „iziflow“), stellt unter der Bezeichnung „iziflow“ eine cloudbasierte Software-as-a-Service (SaaS)-Plattform zur digitalen Verwaltung, Zuweisung, Durchführung und Dokumentation von betrieblichen Schulungen, gesetzlichen Arbeitsschutz- und Sicherheitsunterweisungen sowie weiteren modularen Unternehmensanwendungen für gewerbliche Kunden bereit.
§ 1 Geltungsbereich & Zielgruppe (Ausschließlich B2B)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Solutiness GmbH und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Betrieb“) über die Nutzung der Software iziflow.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand & Funktionsumfang
(1) Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Bereitstellung des Zugangs zur modularen Software-Plattform iziflow über das Internet als Software-as-a-Service (SaaS) sowie die Bereitstellung der jeweils vom Kunden gebuchten Funktionsmodule (insbesondere digitale Schulungs- und Unterweisungsinhalte, Verständnisprüfungen, automatisierte Nachweiserstellung mit digitalem Prüf-Zeitstempel sowie betriebliche Kommunikations- und Meldewerkzeuge).
(2) Die Software ermöglicht dem Kunden, Schulungs-, Unterweisungs- und Arbeitsmodule an Beschäftigte per E-Mail oder SMS-Link zuzuweisen, deren Absolvierung automatisiert zu protokollieren sowie Auswertungen und Zertifikatsnachweise für betriebliche Nachweis-, Audit- und Kontrollzwecke zu exportieren. Künftige funktionale Erweiterungs- und Zusatzmodule können nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung flexibel integriert werden.
(3) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils vom Kunden gebuchten Tarifs bzw. dem individuellen Angebot.
§ 3 Leistungsabgrenzung: Technisch-organisatorisches Werkzeug & Ausschluss von Rechts- und SiFa-Beratung
iziflow liefert ein hocheffizientes technisch-organisatorisches Werkzeug zur Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlicher Unterweisungspflichten (insb. § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1). Die Bereitstellung der Software stellt keine individuelle Rechtsberatung und keine arbeitssicherheitstechnische Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) oder einen Betriebsarzt dar.
(1) Verantwortung für Gefährdungsbeurteilung: Der Kunde bleibt als Arbeitgeber stets allein verantwortlich für die Durchführung und Aktualisierung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie für die Festlegung der für seinen Betrieb, seine Baustellen oder seine Liegenschaften konkret erforderlichen Schutzmaßnahmen und Unterweisungsthemen.
(2) Auswahl der Unterweisungen: Die in iziflow hinterlegten Standardmodule basieren auf anerkannten Regeln der Technik sowie Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Es obliegt jedoch dem Kunden zu prüfen, ob die angebotenen Unterweisungsinhalte für die spezifischen Tätigkeiten, Gefahrenquellen, Arbeitsmittel und Gefahrstoffe seiner Beschäftigten vollständig und zutreffend sind.
(3) Praktische Einweisungen vor Ort: Soweit gesetzliche oder unfallverhütungsrechtliche Vorschriften für bestimmte Tätigkeiten zwingend eine praktische Einweisung vor Ort vorschreiben (z. B. praktische PSA-Gebrauchsübungen, praktische Unterweisung an spezifischen Arbeitsmitteln oder Maschinen, praktische Feuerlöschübungen), kann eine digitale Unterweisung diese praktischen Bestandteile nicht vollständig ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, solche praktischen Einweisungen ergänzend im Betrieb bzw. vor Ort durchzuführen und zu dokumentieren.
(4) Eignung der Beschäftigten: Die Prüfung der sprachlichen, geistigen und körperlichen Eignung der Beschäftigten für die zugewiesenen Tätigkeiten verbleibt beim Arbeitgeber.
§ 4 Vertragsschluss, Bereitstellung & Testphasen
(1) Der Vertragsschluss erfolgt wahlweise durch den Abschluss des digitalen Buchungsprozesses über unsere Website (z. B. via Stripe Checkout), durch Unterzeichnung eines individuellen Angebots oder durch schriftliche Bestätigung in Textform.
(2) Sofern dem Kunden eine kostenlose Testphase oder ein Pilotbetrieb eingeräumt wird, endet diese automatisch nach Ablauf der vereinbarten Testdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf, es sei denn, die Parteien haben die automatische Überführung in einen regulären Tarif vereinbart.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen & Preisanpassungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gewählten Tarif- und Preismodell (z. B. Paketpreis, Preis pro aktivem Mitarbeiter oder Pauschalpreis pro versendeter Unterweisung) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro rein netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Zahlungen sind im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode (in der Regel 12 Monate bei Jahresabonnements) fällig. Die Bezahlung erfolgt wahlweise per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift via Stripe oder auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen und nach vorheriger Androhung den Zugang zur Plattform bis zum vollständigen Zahlungsausgleich vorübergehend zu sperren.
§ 6 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem Administratoren- und Firmenkonto geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die in das System eingegebenen Mitarbeiterdaten (Name, E-Mail-Adresse, Mobiltelefonnummer) korrekt und aktuell sind und dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen für deren Übermittlung an iziflow (z. B. zur Vertragserfüllung im Arbeitsverhältnis gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw. § 26 BDSG) vorliegen.
§ 7 Systemverfügbarkeit & Support
(1) Die Anbieterin gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums).
(2) Ausgenommen von der Verfügbarkeitsberechnung sind geplante Wartungszeiten (in der Regel nachts oder an Wochenenden) sowie Ausfälle, die auf Umständen beruhen, die nicht im Einflussbereich der Anbieterin liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen von Telekommunikationsnetzen oder Cyberangriffe Dritter trotz marktüblicher Schutzvorkehrungen).
(3) Der technische Kundensupport steht dem Kunden werktags während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr) per E-Mail unter info@tele-look.com oder telefonisch zur Verfügung.
§ 8 Datenschutz & Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
(1) Soweit im Rahmen der Nutzung von iziflow personenbezogene Daten von Beschäftigten des Kunden verarbeitet werden, wird die Solutiness GmbH als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO für den Kunden tätig.
(2) Die Parteien schließen hierzu die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) ab, die digital über die Plattform oder schriftlich gezeichnet werden kann. Der AVV regelt Gegenstand, Art und Zweck der Datenverarbeitung sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz der Daten.
§ 9 Gewährleistung & Haftung
(1) Die Anbieterin leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der Software gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Miet- bzw. Dienstvertragsrechts nach Maßgabe dieses Paragrafen.
(2) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Anbieterin auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung der Anbieterin auf Schadensersatz – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen – ist ausgeschlossen.
(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 10 Vertragslaufzeit & Kündigung
(1) Soweit nicht abweichend vereinbart, beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit 12 Monate (bei Jahresverträgen).
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um denselben Zeitraum, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform (z. B. per E-Mail an info@tele-look.com) gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
(4) Nach Vertragsbeendigung hat der Kunde die Möglichkeit, alle erstellten Zertifikate und Nachweisdokumente innerhalb einer Frist von 30 Tagen herunterzuladen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten des Kunden vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen datenschutzkonform gelöscht.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Solutiness GmbH in Neu-Ulm.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.